| 1. |
Gegenstand dieses Vertrages ist die
Vermittlung der betrieblichen und privaten Versicherungen mit
Ausnahme der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherungen. Die
darüber hinaus zu erbringende Verwaltung und Betreuung stellt
eine Nebenleistung der Vermittlung dar. |
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| 2. |
Der Versicherungsmakler ist an
keine Versicherungsgesellschaft gebunden, also unabhängig. Er
kann daher die Interessen des Versicherungsnehmers wirksam
vertreten. |
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| 3. |
Der Versicherungsmakler übernimmt
durch diesen Vertrag folgende Aufgaben: |
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| a) |
die Prüfung des
Versicherungsbedarfs unter Berücksichtigung der speziellen
Probleme und Bedürfnisse des Versicherungsnehmers, |
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b) |
die Vermittlung der nach Absprache
mit dem Versicherungsnehmer für notwendig erachteten
Versicherungsverträge an den Versicherer, der das Risiko auf
Dauer am günstigsten deckt. |
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c) |
die Überwachung und die laufende
Betreuung der Versicherungen und ggf., nach Abstimmung mit dem
Versicherungsnehmer die Anpassung des Versicherungsschutzes an
veränderte Risiko- und Marktverhältnisse, |
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d) |
im Schadenfall die volle
Unterstützung des Versicherungsnehmers bei der Regulierung
einschließlich der Verhandlung mit dem Versicherer bis zur
Entschädigung. |
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| 4. |
Der Versicherungsmakler wird
hiermit bevollmächtigt, in Abstimmung mit dem
Versicherungsnehmer; bestehende Versicherungsverträge zu
kündigen umzudecken und neu abzuschließen. Der gesamte
Geschäfts-Verkehr; mit Ausnahme der Prämienzahlung bei
Versicherern mit Direktinkasso, wird über den
Versicherungsmakler abgewickelt. Der Makler ist bevollmächtigt,
für den Versicherungsnehmer Erklärungen abzugeben und
entgegenzunehmen. |
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| 5. |
Die Leistungen des
Versicherungsmaklers werden durch die von den
Versicherungsgesellschaften gezahlten Courtagen abgegolten.
Deshalb entstehen dem Versicherungsnehmer durch die
Zusammenarbeit mit dem Versicherungsmakler keine zusätzlichen
Kosten. |
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| 6. |
Leistungen des Maklers, die über
diesen Vertrag hinaus gehen, sind vom Auftraggeber gesondert zu
bezahlen. |
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| 7. |
Der Vertrag ist jederzeit kündbar. |
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| 8. |
Datenschutzklausel ist
Vertragsbestandteil, siehe www.vte-online.de/versicherungen/dsk. |
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Versicherungsnehmer |
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Makler |
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